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ArbG Oberhausen, 23.12.2013 - 1 BV 13/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Keine
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beantragung eines Ordnungsgeldes gegen den Arbeitgeber durch den Betriebsrat wegen dessen Anordnung von Mehrarbeit
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oberhausen, 23.12.2013 - 1 BV 13/13
- ArbG Oberhausen, 23.12.2015 - 1 BV 13/13
- LAG Düsseldorf, 31.03.2017 - 13 Ta 71/16 Amtlicher Leitsatz: 1
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03
Bestimmtheit eines Unterlassungstitels
Auszug aus ArbG Oberhausen, 23.12.2013 - 1 BV 13/13
Schon aus rechtsstaatlichen Gründen muss er wissen, in welchen Fällen ihn eine Sanktion durch Verhängung eines Ordnungsgeldes treffen kann (BAG, Beschluss v. 25.08.2014 - 1 AZB 41/03 - AP Nr. 41 zu § 23 BetrVG 1972).Für die Arbeitgeberinnen ist erkennbar, dass sie Mehrarbeit nicht ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrates anordnen oder duldend entgegennehmen dürfen (vgl. zur Bestimmtheit des Tenors insoweit: BAG, Beschl. v. 25.08.2014 - 1 AZB 41/03 - a. a. O.).